Auf dem Gebiet des ehemaligen Kreises Schleiden diente das Wasser des Veybachs in früherer Zeit den unterschiedlichsten Betriebsstätten als Antrieb. Über die Wasserräder wurden Mehlmühlen, Ölmühlen, Hammerwerke, Eisenhütten, diverse Maschinen für die Eisenbearbeitung, eine Lohmühle, eine Eisenschneidmühle, Pochwerke und Glasschleifmaschinen angetrieben. Aus der Geschichte dieser Einrichtungen gibt es mehr oder weniger schriftliche Abhandlungen. Hier fand bislang eine Betriebsanlage, und zwar die Pulverfabrik in Eiserfey, weniger Beachtung. Daher wird im folgenden Aufsatz versucht, eine Übersicht aus der Geschichte eines ehemaligen, nicht alltäglichen Betriebs am Veybach zu geben.
Eisenhütte »Neuwerk«
Um das Jahr 1780 hatten sich die Hüttenmeister Eilertz und Hamacher in Eiserfey durchgesetzt und erbauten ein neues Hüttenwerk, das sogenannte »Neuwerk« auf der Flur „in der Comm“ unterhalb dem „Altwerk“. Über die Arbeit der Hütte ist nicht viel bekannt.
Erben Syberg und Erben Hamacher Eiserfey. 6 Minuten stromabwärts Neuenwerk mit 1 oberschlächtigen Wasserrad, 2 Bälge ( Eisenschmelzen u. Gießrinnen), 1 Hammerwerk, 12 Arbeiter.
Mühlenverzeichnis aus dem Jahr 1820
Laut diesem Beschreibungspunkt der Mühlenakte handelt es sich eindeutig um das Neuwerk, welches sich 6 Minuten Fußweg unterhalb vom Eiserfeyer „Altwerk“ befindet.
Carl Theodor & Anna Maria Eilertz und Wittib Josef Fingerhuth, Eisenfabrikanten zu Eiserfey, Neuwerk gelegen unterhalb dem Dorfe Eiserfey.
Mühlenverzeichnis aus dem Jahr 1830
4 oberschlächtige Wasserräder, 6 Bälge (Eisenschmelzen und Gießrinnen) 1 Eisenpochwerk, 1 Hammerwerk, 10 Arbeiter. Dieses Werk ist in Folge des damaligen Landesherren, Churfürst von Coeln unterm 25 July 1780 ertheilten Konzessions Urkunde erbaut und in Betrieb gesetzt worden.
Ab etwa dem Jahr 1850 setzte der Verfall der Eifeler Eisenindustrie ein, von dem die Eisenhütten in Eiserfey nicht verschont blieben. Dies hatte zur Folge, dass die Eisenwerke geschlossen und die Betriebsanlagen anderen Verwendung zugeführt wurden. 1855 wurde das Hüttenwerk „Neuwerk“ der Geschwister Fingerhuth zum Verkauf angeboten.
Pulvermühle
In einer Pulvermühle (früher auch Pulverstampfe genannt) wurden nach Erfindung bzw. Verbreitung des Schwarzpulvers im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit (etwa 1918) die zur Pulverherstellung notwendigen Zutaten Holzkohle, Schwefel und Salpeter gemahlen oder zerkleinert und zur explosiven Mischung zusammengestellt. Da die zur Herstellung von Holzkohle häufig benutzten Faulbäume besonders in Tallagen anzufinden waren und die meisten Pulvermühlen mithilfe von Wasserkraft angetrieben wurden, lagen die Mühlen großteils an Fließgewässern. Wegen der Explosionsgefahren wurden die Mühlen außerhalb von Ortschaften angelegt.
Mit einer Anzeige im Unterhaltungsblatt des Kreises Schleiden und Umgebung vom 15.07.1865 gibt der königliche Landrat Freiherr von Harff folgendes bekannt:
Die Mechernicher Gesellschaft Carl Kreuser jun. & Compagnie beabsichtigt, das ehemalige Eiserfeyer Hüttenwerk Neuwerk zu einer Pulverfabrik umzuändern. Soweit ersichtlich gab es von der Öffentlichkeit keine Einwände zu diesem Vorhaben. Es schaltete sich jedoch die Abteilung des Inneren der königlichen Regierung in Aachen ein. Hiervon wurden Vorgaben für den Umbau des ehemaligen Hüttenwerkes gegeben.
So waren z. B. neben dem bestehenden Fachwerk noch Mauern in Massivbauweise einzuziehen. Es wurden allerdings auch seitens der Regierung Zugeständnisse gemacht, indem nicht, wie vorgeschrieben, das Trockenhaus mit Wasserdampf, sondern mit einer gewöhnlichen Stubenheizung zu beheizen war. Der Heizofen musste hierfür allerdings noch eine zusätzliche Ummantelung erhalten. Es dauerte nun nicht mehr lange bis zum Erhalt der Konzessionsurkunde vom 10.10.1865, um den Betrieb mit zwei Pulvermühlen aufnehmen zu können. Nach dem Verlust der Arbeitsplätze wegen der Stilllegung des Eisenwerkes war man sicherlich froh, dass der neue Betrieb auch neue Arbeitsplätze, z. B. für Pulverarbeiter, Kistenschreiner, Tagelöhner usw. brachte.
Unter der Leitung des Pulvermeisters wurden die nötigen Zutaten des Schwarzpulvers, Holzkohle, Schwefel und Salpeter gemahlen und zur explosiven Mischung zusammengestellt. Anwendung fand der Sprengstoff in den Steinbrüchen der Umgebung sowie im nahegelegenen Bleibergwerk, wo Carl Kreuser auch Teilhaber war.
Es dauerte allerdings auch nicht lange, bis es am 16. Januar 1866 zur ersten Explosion in der Pulverfabrik kam. Hierbei fanden zwei Mitarbeiter den Tod. Am 18. Oktober des gleichen Jahres kamen wiederum zwei Mitarbeiter bei einer Explosion ums Leben.
Aus dem vorliegenden Schriftverkehr zwischen der königlichen Regierung in Aachen, deren Fabrikinspektor Piper, dem königlichen Landrat von Harff, dem königlichen Kreisbaumeister Holle und dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Weyer, Jakob Blum in Zingsheim, ist zu entnehmen, dass in der Pulvermühle leichtsinnig und unvorsichtig gearbeitet wurde. Daraufhin wurden im ersten Fall, unter der Beschuldigung der fahrlässigen Tötung, ein Schreiner und der Pulvermeister zu je zwei Monaten Gefängnisstrafe sowie beide solidarisch in die Kosten verurteilt. Da bei der zweiten Explosion nur die beiden Getöteten in der Betriebsstätte anwesend waren, konnte keinem Weiteren eine Schuld nachgewiesen werden. Die strafrechtliche Verfolgung des Fabrikbetreibers wurde mangels hinreichender Indizien eingestellt.
Von der königlichen Regierung wurden ein vorsichtigerer Umgang mit den Materialien angemahnt und beim Wiederaufbau der Betriebsstätte weitere Sicherheitsmaßnahmen vorgegeben. Es waren in Zukunft auch mehr Kontrollen durchzuführen. Hier wurde auch der Bürgermeister der Bürgermeisterei Weyer Jakob Blum ermahnt und in die Pflicht genommen. Für Gutachten bezüglich der Wiedererrichtung des zerstörten Betriebsgebäudes erfolgte auch die Heranziehung des Kreisbaumeisters Holle. Weiterhin führte die Landespolizeibehörde, vertreten durch Fabrikinspektor Piper, ihre Revisionen durch. Immer wieder wurden Missstände aufgedeckt, die man jedoch nicht immer umgehend beseitigte. Bei alledem kam es wohl auch zu Kompetenzgerangel. Vom Bürgermeister wurde sogar nachgefragt, ob er nicht einen Techniker, der derzeit beim Eisenbahnbau tätig ist, mit hinzuziehen soll. So kam es, dass die Behörden nach mehrmaligen Kontrollen und strengen Hinweisen auf sicheres Arbeiten, sich erst gegen Mitte des Jahres 1867 für die Wiederinbetriebnahme der neu aufgebauten Pulvermühle aussprachen. Zuvor erfolgte aber noch eine Erweiterung der Konzessionsbedingung um einige Paragraphen. So musste z. B., um ein paar Forderungen zu erwähnen:
- ein funktionierender Blitzableiter installiert werden,
- das Rauchen ist in den Betriebsstätten verboten,
- auf dem Schornstein ist ein Funkenfänger aus Drahtgeflecht anzubringen,
- auf dem Gelände der Pulverfabrik ist nur eine Feuerungsanlage zum Trocknen des Pulvers gestattet,
- das Halten und Mitbringen von Haustieren ist verboten,
- der Fußboden des Pulverhauses ist mit Decken auszulegen,
- die Wege des Geländes sind mit Gerblohe zu belegen,
- die Fensterscheiben sind auf einer Seite mit weißer Ölfarbe zu bestreichen,
- die Gefäße, worin die Satzmaterialien oder das Pulver in den Wagen zwischen den Fabrikgebäuden und den Magazinen transportiert werden, sind zur Verhütung von Stößen beim Ein- und Ausladen mit Handgriffen aus Holz bzw. Messing zu versehen.
- an den Zapfen der Getriebe respektive den Pfannenlagern sind zur Erhaltung der Schmierung, Stopfbüchsen aus Holz oder Weißblech anzubringen und mit Schafwolle auszufüttern.
Diese vielen zusätzlichen Forderungen, die wohl unerlässlich waren und im Hinblick auf noch weitere zu erwartende Vorschriften sowie Zweifel an den Gutachtern, veranlassten den Teilhaber Carl Kreuser jun. im Juni 1867 die Betreibergesellschaft zu verlassen. Er verkaufte seinen Anteil an den in Eiserfey wohnenden Clemens August Schmitz. Vor Übernahme der Pulverfabrik war er bereits in der Eisenverhüttung sowie anderen diversen Unternehmungen wie auch in der Herstellung von Pulver tätig. Sein Grabstein befindet sich heute noch auf dem Friedhof in Eiserfey.
Der neue Teilhaber führte den Betrieb nun weiter und erhielt auch sehr schnell die Erlaubnis, ein zweites Pulvermagazin zu errichten.
Der Bezirkspolizeiverordnung vom 7. Juni 1875, Amtsblatt pg 153, ist hierzu folgendes zu entnehmen. Bei einer Lagerung des normal weichen, knetbaren Dynamits bei Temperaturen von weniger als + 8 °C verfestigt sich dieses und kann dadurch mit den zu benutzenden Zündhütchen nicht mehr zur Explosion gebracht werden. Die Aufbewahrung des Dynamits muss daher so erfolgen, dass es sich nicht verfestigen kann. Es darf aber zugleich keiner höheren, als einer lauwarmen Temperatur ausgesetzt zu sein. Somit sind in angemessener Entfernung von Gebäuden und Verkehrswegen kleine Stollen anzulegen, aus denen eventuell eindringendes Wasser abfließen kann. Die Stollen sind im Inneren mit Holz und Pferdemist auszukleiden und von außen mit einer drei Fuß starken Schicht Pferdemist zu bedecken.
Um die Sicherheit beim Transport der Rohmaterialien und des Pulvers zwischen den Fabrikgebäuden und den Magazinen zu erhöhen, erhielt der Betreiber die Genehmigung, einen Schienenweg im Betriebsgelände anzulegen.
Trotz aller Maßnahmen kam es am 09. Juni 1869 zu einer weiteren Explosion in der I. Pulvermühle, wobei wiederum ein Mitarbeiter den Tod fand. Von den so weit bekannten fünf tödlich Verunglückten in der Pulverfabrik konnten vier in den Sterbebüchern der Bürgermeisterei Weyer identifiziert werden. Unter ihnen war auch ein 15-jähriger Tagelöhner. Weiterhin wurde ersichtlich, dass neben den Beschäftigten, die aus Eiserfey und Umgebung stammten, auch Pulverarbeiter aus der Ferne, so z. B. aus Dellingen in Nassau und Elbingerode, hier beschäftigt waren.
Vor der Wiederinbetriebnahme mussten etliche Missstände behoben und weitere Vorschriften im Umgang mit den gefährlichen Materialien erlassen werden. So durfte die Pulvermühle zu keiner Zeit mehr unbeaufsichtigt in Betrieb sein. Zur Sicherheit war auch ein Nachtwächter anzustellen. Ferner wurde der Betreiber angehalten, einen Aufsichtsbeamten einzustellen, der vom Friedensgericht in Gemünd zu vereidigen war. Der Bürgermeister wurde aufgefordert mehr Kontrollen durchzuführen und, wenn nötig, die Lokalpolizei mit einzubeziehen. Neben den zusätzlichen strengeren Kontrollen erhielten die Arbeiter mit Hosen und Kitteln aus Leinen eine einheitliche Arbeitsbekleidung.
Am 21. März 1870, 12. August 1870 und dem 14. September 1870 kam es zu erneuten Explosionen bzw. Zwischenfällen in der Pulverfabrik, bei denen Mitarbeiter Brandverletzungen davontrugen. In einem Schreiben der königlichen Regierung an den Landrat beklagte diese, dass man in der Pulvermühle weiterhin sehr nachlässig und ordnungswidrig gewesen sei. So wurden auch Trunkenheitsfälle bei den Arbeitern und Aufsehern bekundet und der Pulvermeister beschuldigt, den Branntwein gegen Bezahlung zu verabreichen. Hier verlangte die Regierung in Aachen Aufklärung.
Der Wiederaufbau der beschädigten Fabrikgebäude wurde immer wieder in Angriff genommen, jedoch waren auch jedes Mal neue Sicherheitsvorgaben der königlichen Regierung zu berücksichtigen.
Durch die Einberufung des Pulvermeisters J. Reichenhagen zur Armee und den Tod des Verwalters Burmehl waren die beiden für die Beaufsichtigung und Leitung der Pulverfabrik vereidigten Personen nicht mehr anwesend. Als neuer Pulvermeister sollte der schon seit 5 Jahren mit allen Arbeiten vertraute D. Groß vereidigt werden. Dieses Vorhaben wurde aber vermutlich nicht umgesetzt, denn Groß war nach zwei Diebstählen in Köln zu langer Haft verurteilt und nach 15 Jahren begnadigt worden. Er stand derzeit zudem noch unter Polizeiaufsicht.
Zwischenzeitlich gab C. A. Schmitz bekannt, für die Herstellung des neuen Sprengmaterials Lithofracteur, genannt Steinbrecher, eine neue Anlage bauen zu wollen. Bei diesem Sprengstoff ist die Zusammensetzung des Gemischs eine Abwandlung der Dynamit-Rezeptur von Alfred Nobel, mit dem Ziel, eine bessere Sprengwirkung als herkömmliches Dynamit zu erzielen. Die Hauptbestandteile sind Nitroglyzerin, Sägemehl, Kieselgur und Bariumnitrat.
Nachdem der Kreisbaumeister Schütte die ordnungsgemäße Ausführung der Anlage festgestellt hatte, wurde die Betriebserlaubnis im Februar 1872 erteilt. Zuvor wurde aber noch einmal darauf hingewiesen, dass die Kastendeckel bei den Dynamit Patronen nicht durch eingeschlagene Nägel, sondern mit eingeschraubten Schrauben zu befestigen sind.
Als Aufsichtsperson für die Steinbrecherfabrik wurde der Pulvermeister Fr. Kremer vor dem königlichen Friedensgericht in Gemünd vereidigt. Am 14. Dezember 1872 kam es wieder zu einer Explosion, wobei nicht ersichtlich ist, ob diese in der alten oder der neuen Anlage erfolgte.
Ende 1874 bzw. Anfang 1875 bekam die Pulverfabrik mit der »Gesellschaft Vereinigte Rheinisch Westfälische Pulverfabriken« einen neuen Betreiber. Aus deren Zeit stammt auch der 1877 gezeichnete Situationsplan des kompletten Areals der Pulverfabrik. In dem Schreiben vom 06.02.1875 gestattet die Regierung in Aachen dem neuen Betreiber, die aufgestellten Außenlaternen zu benutzen. Vermutlich handelte es sich hier schon um Laternen, in denen Petroleum verbrannte. Auf das Gesuch der Gesellschaft wurde dieser bald, unter strengen Auflagen, die Einrichtung einer Verkaufsniederlassung für Dynamit gestattet.
Der Bezirkspolizeiverordnung vom 7. Juni 1875, Amtsblatt pg 153, ist hierzu folgendes zu entnehmen.
„Bei einer Lagerung des normal weichen, knetbaren Dynamits bei Temperaturen von weniger als + 8 °C verfestigt sich dieses und kann dadurch mit den zu benutzenden Zündhütchen nicht mehr zur Explosion gebracht werden. Die Aufbewahrung des Dynamits muss daher so erfolgen, dass es sich nicht verfestigen kann. Es darf aber zugleich keiner höheren als einer lauwarmen Temperatur ausgesetzt zu sein. Somit sind in angemessener Entfernung von Gebäuden und Verkehrswegen kleine Stollen anzulegen, aus denen eventuell eindringendes Wasser abfließen kann. Die Stollen sind im Inneren mit Holz und Pferdemist auszukleiden und von außen mit einer drei Fuß starken Schicht Pferdemist zu bedecken.“
Schwere, rundverdeckte Pferdewagen transportierten, weiten Abstand haltend, die Pulverkisten über Land. Zur Warnung hatten die Karren rote Fähnchen und eine Schelle. Der Fuhrmann warnte andere Wagen und Fußgänger mit dem Ruf: »Po-le-ve-wan!«.
Mit dem Vorhaben, Umänderungen an der Pulverfabrik vorzunehmen, setzt der Schriftverkehr erst wieder zum Ende der 1880er Jahre ein. Im August 1889 wurde die Genehmigung für den Umbau der Pulverfabrik erteilt. Um welche Umänderung es sich handelte, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Einem Schreiben vom 15. Oktober 1890 ist zu entnehmen, dass die Umbauarbeiten der Pulverfabrik vollendet sind und die Inbetriebsetzung am 22. Oktober erfolgen soll.
Um das Jahr 1890 änderte sich aber noch einmal der Firmenname. Nach dem Zusammenschluss der »Vereinigten Rhein. – Westf. Pulverfabriken Köln« mit der »Pulverfabrik Rottweil-Hamburg« hieß die Betreiberfirma »Köln-Rottweiler Pulverfabriken«. Etwa 10 Jahre später erfolgte die Einstellung des Betriebes in Eiserfey am 21.08.1902. Als Grund beklagte der Betreiber den zurückgegangenen Verbrauch an Schwarzpulver. Für den Fall, dass sich der Bedarf an Schwarzpulver noch einmal verbessert, wurden die Fristungen für eine Wiederinbetriebnahme noch bis 1911 wahrgenommen. Hiernach kam das endgültige Ende für die Pulverfabrik und der Verkauf des Betriebsareals. Vom späteren Eigentümer, dem Schmied Nikolaus Mauel, wurden die Fabrikgebäude nach dem Ersten Weltkrieg abgerissen.
Über das Ende der Pulverfabrik berichtet die Chronik: „Im Sommer 1903 wurde der Betrieb der Pulverfabrik in Eiserfey infolge schlechten Geschäftsganges [endgültig] eingestellt, welches der Gemeinde Weyer einen sehr beträchtlichen Steuerausfall verursachte. Hierdurch verzogen der Fabrikverwalter Büchner und der Pulvermeister Wolf, welche alle bedeutenden Steuern zu entrichten hatten“.
Seit Anfang der 1970er Jahre präsentiert sich hier ein teils parkähnliches Gelände mit einem stattlichen Wohnhaus und einem größeren Teich, dem vermutlich teilweise ehemaligen Mühlenteich. Diesem schließt sich zwischen Veybach und dem Weg nach Vussem das eigentliche ehemalige Betriebsgelände an, das heute mit Obstbäumen bewachsen ist.
Unweit des eigentlichen Betriebsgeländes steht an der B 477 das letztlich von Theo Weidebach erworbene ehemalige Verwalterhaus der Pulverfabrik.
Ein weiteres Relikt des Mühlenbetriebs findet man in Lessenich. Aus einem Mühlstein mit einem Durchmesser von 1,85 m und ca. 0,40 m Dicke, der von der Pulvermühle stammt, wurde 1923 das Denkmal für die Gefallenen des I. Weltkrieges des Ortes gestaltet. In dem Bericht wurde erwähnt, dass nur noch alte Brocken Mauerwerk auf dem Gelände standen.
Quellen:
- Albert Velser, Vussem, „Aus der Geschichte der Pulverfabrik in Eiserfey“
- Akte der Pulvermühle in Eiserfey, im Kreisarchiv in Euskirchen,
- Chronik der Bürgermeisterei Weyer, Bd. II 1849-1872, Es ist bemerkenswert, dass bei den jährlich gemachten Aufzeichnungen in dieser Chronik die Seiten für das Jahr 1866 (mit den zwei Explosionen und den vier Toten) fehlen.
- Internet W. Meyer, Eiserfey, Anno Dazumal (meyer-eiserfey.de)
- Standesamt Weyer: Sterben 1866 und 1869
- Anzeige: im Unterhaltungsblatt des Kreises Schleiden und Umgebung 15. Juli 1865,
- Aufsatz: Heimatkalender 1972 Kreis Euskirchen, „Ein Mühlstein wurde zum Ehrenmal in Lessenich“,
- WIKIPEDIA, Pulvermühlen
- Chronik 1150 Jahre Eiserfey, 2017